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Der Bund Naturschutz (BN) hat den Fokus der Staatsregierung auf Monoverbrennungsanlagen zur Behandlung von Klärschlamm kritisiert.

Es gebe deutlich umweltschonendere Verfahren, um die neuen gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, teilte der BN am Donnerstag in München unter Berufung auf eine aktuelle Studie mit. Bis spätestens 2032 muss das Düngemittel Phosphor aus dem Abfall der Kläranlagen herausgelöst werden. Der größere Teil des Klärschlamms darf dann nicht mehr wie derzeit üblich auf Feldern ausgebracht werden.

Monoverbrennungsanlagen aber hätten die schlechteste CO2-Bilanz von allen Verfahren, erläuterte die stellvertretende BN-Landesbeauftragte Christine Margraf. “Dass im Freistaat derzeit so viele Monoverbrennungsanlagen gebaut werden, ist daher die völlig falsche Entwicklung.” Es drohten Fehlinvestitionen mit negativen Folgen für die Umwelt und die Bürgerinnen und Bürger.

Zumal die Klärschlammverbrennung allein auch noch kein Verfahren zum Recycling von Phosphor sei, das künftig recycelt werden müsse, betonte Margraf. Da es für die Verfahren zur Gewinnung von Phosphor aus Klärschlammasche noch keine großtechnisch erprobten Verfahren gebe, bestehe noch großer Forschungsbedarf.

Die Studie im Auftrag des BN hatte daher vier Verfahren verglichen. “Die zukunftsfähigste und beste Lösung wäre ein ressourcenorientiertes Abwassersystem, also eine Trennung der menschlichen Ausscheidungen und des restlichen Abwassers in den Haushalten”, erläuterte BN-Expertin Renate Götzenberger. Dabei würden menschliche Ausscheidungen über ein Unterdrucksystem einer direkten Vergärung zugeführt.

Erste Pilotprojekte gebe es bereits, erläuterte BN-Sprecher Felix Hälbich. “Das ist technisch auf jeden Fall machbar, man müsste es nur bei Neubauprojekten entsprechend umsetzen.” Die Umrüstung von Bestandsgebäuden hingegen würde dauern und vermutlich einen Übergang über Jahrzehnte hinweg bedeuten, in dem auch andere Verfahren wie die Pyrolyse – ein thermochemischer Umwandlungsprozess unter Abschluss von Sauerstoff – parallel zum Einsatz kommen müssten.

Die 2017 überarbeitete Klärschlammverordnung setzt Fristen für das Recycling des im Klärschlamm enthaltenen Phosphors und verbietet die bodenbezogene Verwertung des Klärschlamms für große und sehr große Kläranlagen spätestens ab 2032. Klärschlamm ist Abfall aus der Behandlung von Abwasser in Kläranlagen.